BahnordnungBahnordnung
- Das Mindestalter der Fahrer beträgt 12 Jahre. Jeder Fahrer fährt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer muss den Haftungsausschluß ausfüllen.
- Fahrer unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
- Die Teilnahme am Training oder Rennen ist nicht ohne Einweisung des Streckenpersonals möglich. Desweiteren muss der Haftungsausschluß ausgefüllt werden.
- Das Tragen eines Schutzhelmes ist Pflicht. Dieser wird von uns kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Fahreranzüge können kostenlos ausgeliehen werden, für verschmutzte oder beschädigte Kleidung übernehmen wir keine Haftung.
- Das Betreten der Strecke ist untersagt.
- Das Halten und Parken auf der Strecke, sowie das Behindern, Abdrängen oder Rammen anderer Teilnehmer ist verboten.
- Das Fahren unter Alkoholeinfluß ist verboten.
- Bei technischen Defekten oder anderen Problemen, sollte in die Boxengasse gefahren werden. Dabei sollten durch Heben eines Armes die nachfolgenden Fahrer und das Streckenpersonal informiert werden. Sollte eine Weiterfahrt nicht möglich sein, bitte im Kart sitzen bleiben und auf Anordnungen des Streckenpersonals warten.
- Der Motor darf nur vom Streckenpersonal gestartet werden, Manipulationen an Motor, Gaszug usw. sind zu unterlassen.
- Grundsätzlich gilt es den Anweisungen des Streckenpersonals Folge zu leisten.
- Mit Betreten der Anlage wird die Bahnordnung anerkannt.